grundstück ennepetal

Preiswert, ruhig, grün – und trotzdem zentral.

Grundstück
  • ID: 626
  • Ort: Ennepetal
  • Typ: Grundstück
  • Grundstück (qm): 978 m²
  • Wohnfläche (qm): k.A. m²
  • Nutzfläche (qm): k.A. m²
  • Baujahr: k.A.
  • Preis: 98.000 €
  • Provision: Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages ist eine Provision in Höhe von 4 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Erwerber zu zahlen. Uns liegt ein Verkaufs-Alleinauftrag vor. Sämtliche Verhandlungen sind daher nur über unser Haus zu führen.

Der Bauplatz liegt in einer kleinen Stichstraße mit wenig
Nachbarn!

Hier können Sie Ihren individuellen Traum in ringsum grüner
Umgebung & Natur verwirklichen.

Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 35 BauGB!
Es liegt eine positive Bauvoranfrage für ein 1-2 Familienhauses
vor.

Aussage der Stadt Ennepetal:
Eine Privilegierung im Sinne von § 35 (1) BauGB ist nicht gegeben.

Danach muss das Vorhaben als „sonstiges Vorhaben“ im
Außenbereich beurteilt werden. Gemäß § 35 (2) BauGB können
sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt. Durch eine bereits vorgelegte Planung für ein
Enfamilienhaus werden öffentliche
Belange nicht beeinträchtigt.

Weitere Informationen teilen wir Ihnen gerne in einem
persönlichen Gespräch mit!

Die Topographie des Grundstückes ist abfallend.
Das Grundstück ist erschlossen!

Das schöne und sehr ruhige ca. 978 m² Grundstück liegt im
Bereich Oelkinghausen!

Wenn Sie es bevorzugen etwas abgelegener zu Wohnen, aber
trotzdem innerhalb von 5 Autominuten in der Urbanität zu sein,
sind Sie hier genau richtig!

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WiderrufsbelehrungIch bestätige, die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben und über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden zu sein. Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem ich meine ausdrückliche Zustimmung gegeben habe (§ 356 Abs. 4 BGB).  *